Warum Mitglied werden?

Die Betreuung und die Arbeit im Zusammenhang mit den Vermietungen ist eine herausfordernde Aufgabe, die die Vorstandsmitglieder der Trägergemeinschaft zum Wohle der Allgemeinheit ehrenamtlich leisten. Sie unterstützen diese Arbeit als Mitglied direkt mit Ihrem Mitgliedsbeitrag und haben zudem die Möglichkeit, auf der jährlichen Mitgliederversammlung wichtige Entscheidungen mit zu beeinflussen. Dazu gehört natürlich auch die Wahl der Mitglieder, die zukünftig den Vorstand bilden.

Ganz nebenbei profitieren Sie als Privatperson oder Verein von besonderen Konditionen bei der Anmietung des Bürgerhauses.

Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft in der Trägergemeinschaft Bürgerhaus Ortsbezirk Ringen e.V.?

Sprechen Sie uns gerne an!

 

Die Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen und -vereine. Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:

Mitgliedsarten Jahresbeitrag

Einzelmitgliedschaft

12,00€

Familienmitgliedschaft

15,00€

Juristische Personen

50,00€

Verein bis 30 Mitglieder

30,00€

Verein 31 bis 100 Mitglieder

50,00€

Verein mit mehr als 100 Mitgliedern

65,00€

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Die Beiträge sind fällig bei jährlicher Zahlung am 1. März eines Kalenderjahrs (Einzugsverfahren). Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Es werden nur volle Jahresbeiträge berechnet. Eine Aufnahme oder ein Ausscheiden im laufenden Jahr begründen keine anteiligen Beiträge.

Beitragsordnung (PDF)   Beitrittserklärung (PDF)